Beschreibung:
Die Einführung von Schranken bei der Eisenbahn geht auf Max Maria von Weber zurück, einem Ingenieur und Eisenbahnpionier des 19. Jahrhunderts.
In den Anfangszeiten der Eisenbahn bediente man die technischen Sicherungseinrichtungen an Bahnübergängen der freien Strecke vor Ort. Es handelte sich ausschließlich um Schrankenanlagen, oft waren es noch einfache Schiebeschranken. Die Bedienung war umständlich und musste stets im Freien ausgeführt werden. Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Arbeitsaufwand zu verringern, entwickelte man schon bald mechanisch angetriebene Schlagbaumschranken, die entweder mit einer Handkurbel am Bahnübergang selbst oder mittels einer Seilwinde aus einem geschlossenen Raum heraus bedient werden konnten. Von der Seilwinde aus wurde die Antriebskraft zum Schließen und Öffnen der Schranken mithilfe von Drahtseilzügen über eine Entfernung von bis zu ca. 100 m und mehr übertragen. Später kam der elektrische Antrieb hinzu. Dennoch ließ sich der Abstand zwischen Bedienungsstelle und Bahnübergang nicht beliebig ausdehnen, denn der Schrankenwärter musste den Bahnübergang auch bei schlechten Sichtverhältnissen einsehen können, um ein Einschließen der Straßenverkehrsteilnehmer zwischen den Schrankenbäumen zu vermeiden.
Bahnübergänge müssen entweder mit technischen Einrichtungen oder durch andere Maßnahmen gesichert werden. "Ungesicherte" Bahnübergänge gibt es nicht, auch wenn diese Vokabel häufig, meist in Berichten über Unfälle an Bahnübergängen, gebraucht wird; korrekt wäre "technisch nicht gesichert". Welche Art der Sicherung angewandt werden muss oder darf, richtet sich nach der Stärke des Straßenverkehrs und der Art der Eisenbahnstrecke, ob Haupt- oder Nebenbahn, ein- oder mehrgleisige Strecke, Fußweg, Radweg, Waldweg oder Privatweg. Die Stärke des Straßenverkehrs richtet sich nach der Anzahl der Kraftfahrzeuge, die neben dem anderen Verkehr einen Bahnübergang innerhalb eines Tages überqueren. Bahnübergänge haben hiernach
- schwachen Verkehr mit bis zu 100 Kraftfahrzeugen,
- mäßigen Verkehr mit 100 bis zu 2 500 Kraftfahrzeugen und
- starken Verkehr mit mehr als 2 500 Kraftfahrzeugen.
Für Bahnübergänge mit starkem Straßenverkehr schreibt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung die technische Sicherung vor mit
- Lichtzeichen oder
- Blinklichtern oder
- Lichtzeichen mit Halbschranken oder
- Blinklichtern mit Halbschranken oder
- Lichtzeichen mit Schranken oder
- Schranken.
Das gilt für Haupt- und Nebenbahnstrecken gleichermaßen.
Quelle: Wikipedia
Inhalt:
Dieses Set enthält 6 Modelle. Feldwegschranken, unbeschrankte Bahnübergänge für Feldwege und Straßen, sowie eine Schranke für Gehwege, die an den Spline Landstraße mit Gehweg von Norbert Popp angepasst ist.